Gewährleistung & Garantiebestimmungen
Damit Sie lange Freude an Ihrem Gerät haben, prüfen wir alle Notebooks und Computer vor dem Verkauf gründlich auf Herz und Nieren. Sollte dennoch einmal etwas nicht funktionieren, sind wir für Sie da.
Hier informieren wir Sie transparent darüber, welche Rechte Sie haben und welche Fälle nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind.
1. Gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung)
Wir haften für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften, wie in unseren
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Neuware: Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
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Gebrauchtware (Refurbished): Die Gewährleistungsfrist wird auf 12 Monate verkürzt, sofern dies beim Kauf vereinbart wurde (siehe AGB § 7.2).
Wichtig: Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vorhanden waren. Sie ist keine „Vollkasko-Versicherung“ für Schäden, die später durch Nutzung oder Unfälle entstehen.
2. Ausschluss bei Software- & Firmware-Eingriffen (WICHTIG!)
Aufgrund aktueller technischer Vorfälle müssen wir Sie dringend auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Die Gewährleistung erlischt bei Schäden, die durch Eingriffe in die Systemsoftware (Firmware/BIOS) verursacht werden. Dies gilt auch für Updates, die durch Hersteller-Software (z. B. Lenovo Vantage) automatisch angeboten werden.
Aktuelle Warnung: Derzeit führen BIOS-Updates über die „Lenovo Vantage“-Software häufig zu irreparablen Schäden („Bricking“) des Mainboards.
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Bitte nutzen Sie für Updates ausschließlich das Lenovo System Update Tool.
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Ein Defekt, der durch ein missglücktes BIOS-Update oder falsche Treiber-Installation entsteht, ist kein Gewährleistungsfall, da der Fehler nicht bei Übergabe bestand, sondern durch einen nachträglichen Eingriff in die Steuerungssoftware verursacht wurde.
3. Ausschluss von Verschleißteilen
Computerkomponenten unterliegen einer natürlichen Abnutzung. Folgende Teile sind als Verschleißteile klassifiziert und von der regulären Gewährleistung ausgenommen, sofern der Mangel auf altersübliche Abnutzung zurückzuführen ist:
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Akkus: Eine verringerte Laufzeit ist bei gebrauchten Geräten normal und stellt keinen Mangel dar.
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Datenträger (SSD/HDD): Abnutzung der Speicherzellen durch Schreibvorgänge (bei SSDs) oder mechanischer Verschleiß der Laufwerke (bei HDDs).
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Lüfter: Mechanische Abnutzung oder Geräuschentwicklung durch Staubeintrag.
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Scharniere: Lockerung durch mechanische Beanspruchung im Laufe der Zeit.
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Wärmeleitpaste: Natürliches Austrocknen (Wartung empfohlen).
4. Erlöschen der Gewährleistung bei Hardware-Eingriffen
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn das Gerät unsachgemäß geöffnet oder verändert wurde. Dazu zählen:
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Entfernen oder Beschädigen von Garantiesiegeln/Plomben.
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Unsachgemäßer Einbau von Komponenten (RAM, Festplatten), der zu Kurzschlüssen oder mechanischen Schäden führt.
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Reparaturversuche durch Dritte, die nicht von uns autorisiert wurden.
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Mechanische Beschädigungen (Sturz-, Bruch- oder Flüssigkeitsschäden).
5. Garantie vs. Gewährleistung
Bitte beachten Sie den Unterschied:
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Gewährleistung ist Ihre gesetzliche Absicherung uns gegenüber (dem Händler).
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (z. B. Lenovo, HP, Dell). Ob Ihr Gerät noch über eine Herstellergarantie verfügt, können Sie oft anhand der Seriennummer auf der Herstellerseite prüfen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, dies herauszufinden.
Für die vollständigen rechtlichen Bedingungen verweisen wir auf unsere